Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen unserer Verträge, können Sie hier einsehen
(gültig für alle Verträge die nach dem 01.02.2022 geschlossen werden/wurden. Verträge die vorher abgeschlossen wurden, behalten Ihre damaligen Bedingungen)

1. Die Vereinbarung beginnt ab dem ____ . ____ . ________

2. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Mitgliedes zunächst für die oben genannte Dauer (3 Monate) geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

3. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform.

4. Der Monatsbeitrag ist der Jahresbeitrag/12 Monate (Bei Kindertanz Jahresbeitrag/11 Monate). In den von der Tanzschule vorgegebenen Ferien (Kinderlose die gesamten Schulferien) und an gesetzl. Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dies berührt nicht die Zahlung der Monatsbeiträge.

5. Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Sämtliche Beiträge werden im Rahmen der SEPA Lastschriftgenehmigung erhoben und eingezogen. Wird keine Ermächtigung zum Einzug der monatlichen Teilbeträge im Lastschriftverfahren erteilt, erhöht sich der monatliche Teilbetrag automatisch um 3,00 €. Gleiches gilt ab Widerruf der Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren. Mitglieder geraten automatisch in Verzug, wenn die Beitragszahlung nicht zum 1. des Monat eingegangen ist, oder es zu Rücklastschriften kommt.

6. Im Falle von Verzug und Rücklastschriften ist das Mitglied verpflichtet, der Tanzschule den hierdurch entstehenden Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Im Verzugsfall der Zahlung berechnen wir Mahngebühren in Höhe von 3,00€. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der Tanzschule vorbehalten. 

7. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

8. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Pausenzeit kann maximal bis zu 6 Monate betragen. Für bereits laufende Beitragsmonate ist keine Pause möglich. Gekündigte Verträge sind von einer Pausierung ausgeschlossen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit, sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

9. Die Rechte und Pflichten des Mitgliedes aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios übertragbar.

10. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitgliedes sind der Tanzschule unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

11. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

12. Es gilt die Hausordnung der aktuellsten Fassung.