Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§1 Leistungen

2. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach Kurs 60 Minuten oder 90 Minuten.

5.Jeder Kursteilnehmer der Paartanzkurse Grundkurs und Medaillentanzen 1 - 3 ist berechtigt eventuell parallel laufende Kurse ohne Mehrkosten zu besuchen.

 

§ 2 Krankheit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

§7 An - und Abmeldung
1.Die telefonische oder schriftliche Anmeldung bzw. die Teilnahme an der ersten Unterrichtsstunde verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Dieses ist vor Kursbeginn zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung bis zum Ende der 3. Kursstunde ist die Tanzschule berechtigt, einen Mahnzuschlag von € 10,- zu verlangen.

2. Abmeldungen können bis eine Woche vor Kursbeginn schriftlich erfolgen Bei kurzfristigen Abmeldungen werden folgende Beträge belastet: - Bis 2 Tage vor Kursbeginn 50% des Kurspreises, - Danach wird der volle Kurspreis berechnet. Ein Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

3. Nimmt ein Kursteilnehmer einzelne oder mehrere Kursstunden nicht wahr, bleibt er dennoch zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Er kann aber Lektionen, die er nicht besuchen konnte, nach Rücksprache vor- oder nachholen, wenn es vom Kursablauf möglich ist.

4. Rückzahlungen können nicht geleistet werden. In besonderen Fällen kann eine Anrechnung auf einen späteren Kurs erfolgen.

§8 Haftung

Die Tanzschule wird von jeglicher Haftung für Schäden an Personen oder Eigentum der Kursteilnehmer, sofern nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, befreit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Tanzschule.

§9 Diverses

1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass andere Kursteilnehmer weder während der regelmäßigen Übungsstunden, noch bei etwaiger Tanzveranstaltungen belästigt oder empflindlich gestört werden. Wer hiergegen in grober Weise verstößt, erhält Hausverbot. Er bleibt jedoch zur Vergütung des von ihm belegten Kurses in voller Höhe verpflichtet.

2. Bei Kursen, bei denen eventuell eine Sonderveranstaltung beinhaltet ist, kann bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung keine Honorarvergütung erfolgen.

3. Erworbene Kenntnisse und Einstudierungen dürfen nicht weitergegeben werden.

4. Der von der Tanzschule erwünschten Kleiderordnung anlässlich festlicher Veranstaltungen (insbesondere bei Tanzabschlussbällen) ist Folge zu leisten. Ein grober Verstoß hiergegen berechtigt die Tanzschule zur Verweigerung des Einlasses. Der Kursteilnehmer bleibt auch in diesem Fall zur Entrichtung der vollen Kursgebühr verpflichtet.

5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

6. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies im Übrigen nicht die Wirksamkeit des Vertrages.

7. Gerichtsstand für beide Parteien ist soweit gesetzlich zulässig, Sitz der Tanzschule.

Stuttgart im Jahr 2009 Die Geschäftsleitung

§ 6 Teilnichtigkeit

Der Teilnehmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass das in der Tanzschule Wolf erlernte Programm nur für Ihn selbst bestimmt ist. Jegliche Weitergabe an Dritte ist untersagt. Im Falle einer Wiedergabe wird der Teilnehmer der Tanzschule verwiesen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist mit Zahlungspflicht.

§ 5 Wettbewerb

 

Das Honorar für den Tanzunterricht wird im Voraus durch Einzugsermächtigung abgebucht. Die Abbuchungen erfolgen monatlich.

§ 4 Kurshonorar/Zahlungsweise

 

Sollte der Teilnehmer zum 30. Juni eines Jahres kündigen ist bei Wiedereintritt im selben Jahr eine Aufnahmegebühr von 3 Monatsbeiträgen zu entrichten.

Die Mitgliedschaft ist zeitlich unbefristet. Sie kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mitgliedschaft gekündigt werden. Eine Kündigung wird nur in Form eines Briefes akzeptiert. Für den rechtzeitig Eingang der Kündigung ist nicht die Aufgabe bei der Post, sondern der Zugang maßgeblich.

§ 3 Dauer der Mitgliedschaft

 

Durch Krankheit oder anderweitig bedingte Verhinderungen des Tanzschülers wird der Inhalt dieser Vereinbarung nicht berührt.

6. Der Kursteilnehmer ist berechtigt den Übungsabend ohne Mehrkosten zu besuchen.

4. Sollte eine Unterrichtsstunde wegen der Tanzschule ausfallen, so bietet die Tanzschule dafür einen Ersatztermin an, der auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Uhrzeit stattfinden kann.

3. In den von der Tanzschule vorgegebenen Ferienzeiten und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

1. Der Unterricht findet an den von der Tanzschule angebotenen Terminen statt.